|
|
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters
Das Zustandekommen des Reisevertrages setzt die Annerkennung der AGB des Reiseveranstalters voraus
1. Mit der Unterzeichnung des Vertrages durch Teilnehmer und Agentur und Einzahlung von mindestens 25 Euro/Person wird der Vertrag abgeschlossen. Im Fall der Yachtchartern, die Anzahlung beträgt 50% der Reservierung. Der Rest des Betrages ist spätestens dann einzuzahlen, sodass der Geldeingang auf das Konto mindestens 35 Tage vor dem Veranstalltungsbeginn gewährt wird. Wird der Vertrag weniger als 35 Tage vor dem Veranstalltungsbeginn abgeschlossen, muss der Teilnehmer den Gesamtpreis sofort begleichen.
2. Als Gesamtpreis einer Veranstaltung ist der Preis aus der Tabelle des Veranstalters zu verstehen. Bleibt der Teilnehmer mir der Restzahlung im Verzug, werden ihm vom Veranstalter gesetzliche Verzugszinsen hinzuberechnet. Sollte die Restzahlung bis spätestens 7 Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn nicht erfolgen, wird dies einem Rücktritt und Entfernung aus der Teilnehmerliste gleichgestellt und gemäß Punkt 11. der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gehabthabt. Nach dem Begleichen des Gesamtpreises wird der Voucher mit der Post oder per Fax oder auf elektronischem Wege versandt. Eine durch Agentur mit Unterschrift und Stempel betstätigte Kopie besitz Gültigkeit des Originals.
3. Der Teilnehmer kann den Anmeldevertrag im eigenen Namen sowie im Auftrag oder Berechtigung von Drittpersonen abschliesßen. Der im Auftrag oder Berechtigung von Drittpersonen unterzeichnender Teilnehmer trägt die daraus resultierenden Konsequenzen. Sollten fehlerhafte oder fehlende Angaben(Telefonnummer, Adresse) im Anmeldevertrag eine Kontaktaufnahme Veranstalters mit den Teilnehmern erschweren (um etwa über Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren), ist Veranstalter von daraus resultierenden Folgen befreit. Jegliche rechtlichen und finanziellen Ansprüche sind gegebenenfalls an den die Angaben eintragenden Teilnehmer zu richten. Mit dem Abschluss des Anmeldevertrages erklärt der Teilnehmer in seinem Namen sowie im Namen der zu vertretenden Teilnehmer, dass sein Gesundheitszustand und Gesundheitszustand der zuvertretenden Teilnehmer die Teilnehme an der Veranstaltung ermöglicht.
4. Der Teilnehmer soll unverzüglich die Agentur oder den Veranstalter informieren über Namens-, Pass-, Adressen-, und Telefonnummeränderungen oder sonstige Umstände, die Kommunikation mit Veranstalter oder Einhalten der Teilnahmebedingungen beeinträchtigen könnten. Sollte Veranstalter vom Teilnehmer Informationen über derartige Änderungen nicht erhalten haben, werden die daraus ergehenden Folgen den Teilnehmer belasten.
5. Bei Änderung einzelner Angaben (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum) seitens Teilnehmer wird von ihm eine Gebühr von 15 Euro pro Änderung erhoben, beim Ändern eines Teilnehmers - 25 Euro pro Teilnehmer.
6. Im Falle einer Terminänderung seitens Teilnehmer, wenn diese möglich ist, oberhalb der Frist von 35 Tagen vorm Beginn der Veranstaltung wird eine Gebühr erhoben, die gleich ist den Kosten , die diese Änderung den Veranstalter kostete., maximal 25 Euro pro Anmeldung. Bei Änderung unterhalb dieser Frist wird dies als Rücktritt verstanden und gemäß Punkt 11 der "allgemeinen Geschäftsbedingungen" gehandhabt.
7. Der Teilnehmer kann kostenlos 35 und mehr Tage vor dem Veranstaltungsbeginn zu einer anderen, von Veranstalter veranstalteter Leistung wechseln. Der Preis der neu gewählten Veranstaltung sollte jedoch nicht mehr als 20% unter dem Preis der ursprünglich gewählten Leistung liegen. Fällt die Differenz höher als 20% aus, entfällt die Möglichkeit einer Änderung der gewählten Leistung.
8. Sollten Leistungstermine, -umfang sowie -preis nicht eingehalten werden können auf Grund der Erhöhung der Transportkosten, Amtsgebühren, Steuer, Flughafengebühren, Ladegebühren in Häfen und Flughäfen, Änderungen im Geldkurs, ist Veranstalter verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich hierüber sowie über neue Bedingungen zu informieren. Dem Teilnehmer wird eine 3-Tage-Frist eingeräumt, in der er Entscheidungen treffen soll, ob er die Änderungen akzeptiert oder von dem Anmeldevertrag abtritt. Ausbleibende Äußerung hierzu wird als Zusage eingestuft. Bei Annullierung wird dem Teilnehmer die von ihm geleistete Anzahlung zurückerstattet. Im Falle einer Annullierung seitens des Veranstalters auf Grund mangelnder Zahl der Teilnehmer (weniger Teilnehmer als im Anmeldevertrag bestimmt) und wenn der Veranstalter die Teilnehmer rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt hat oder auf Grund höherer Gewalt, kann der Teilnehmer auf Grund derartigen Annullierung keinerlei Ansprüche auf Entschädigung oder Zinsen erheben. Eine Preiserhöhung darf nicht weniger als 21 Tage vom Reisebeginn stattfinden.
9. Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Busreise im Falle nicht ausreichender Zahl der Teilnehmer (weniger als 20 Personen) oder beim Einwirken höherer Gewalt zu annullieren. Veranstalter hat das Rechr die Teilnehmer in einer Ausweichanlage von demselben oder höherem Standard unterzubringen.
10. Sollte eine Veranstaltung annulliert werden aus Gründen, die unabhängig vom Veranstalter sind, ist Veranstalter verpflichtet, den Teilnehmer unverzülich hierüber zu informieren sowie die von ihm geleistete An/Zahlung über seine Agentur dem Teilnehmer zurückerstatten.
11. Das Abtreten vom Anmeldevertrag wird als Verzicht auf Leistung eingestuft und kann nur schriftlich erfolgen, in Form einer Willenserklärung des Teilnehmers und ist an die betreuende Agentur zu richten. In solchem Fall, bei einer Annullierung, die nicht seitens Veranstalters vorgenommen ist, erhebt die Agentur Stornogebühren, die den Gegenwert aller belegten Kosten, die in Zusammenhang mit der Abwicklung der stornierten Leistung stehen. Ferner kann gegen den Teilnehmer Anspruch erhoben werden auf Entschädigung zu Deckung der wegen der Nichterfüllung seitens Teilnehmers des Vertrages entstandenen, oben gennanten Kosten.
12. Bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Bestimmungen des Vertreges ruht die Verantwortung auf Veranstalter, es sei denn eine Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung der Bestimmungen des Vertrages resultieren aus Handlung oder unterlassener Handlung des Teilnehmers oder Drittpersonen, welche an Abwicklung der Vertragsbestimmungen nicht beteiligt sind und wenn die Handlung oder unterlassene Handlung nicht vorausgesehen oder vermieden werden konnte oder wenn denen höhere Gewalt zugrunde liegt. Verantwortung des Veranstalters ist ausgeschlossen, wenn gemäß internationaler Abkommen, bei denen der Standortstaat des Veranstalters eine der Seiten ist, solche Verantwortung ausgeschlossen oder beschränkt ist. Verantwortung des Veranstalters bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung Bestimmungen des Vertrages ist auf verdoppelten Wert der Veranstaltung gegenüber jedem Teilnehmer beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Personenschäden.
13. Beim Antritt der Reise, wenn ein Transportmittel von Veranstalter zur Verfügung gestellt wird, muss der Teilnehmer folgende Dokumente bei sich führen:
a) Voucher,
b) gültigen Reisepass (mit gegebenenfalls erforderlichen Visen),
c) Anmeldevertrag (nur, wenn Voucher am Treffpunkt ausgehändigt werden soll),
d) Zahlungsmittel in einer der Auslandsaufenthaltsdauer angemessener Höhe.
14. Bei Reisebusveranstaltungen werden die Sitzplätze nach Reihfolge der Anmeldung zugeteilt ( Reservierungsnummer). Bei Flugreisen ist es Pflicht der Agentur dem Teilnehmer die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Flugveranstalters zu presentieren. Der Teilnehmer akzeptiert die AGB des jeweiligen Transportunternehmers.
15. Veranstalter trägt keine Verantwortung für Änderungen im Fahrplan des Transport- oder Flugunternehmers, denen von Veranstalter unabhängige Ursachen zugrunde liegen (z.B. höhere Gewalt, Wartezeiten an den Grenzübergängen, Unfälle, tech. Störungen) oder durch Personen verursacht werden, die für Leistungen während der Veranstaltung verantwortlich sind u.a.Transportunternehmer.
16. Teilnehmer haftet für Schäden, die er durch sein Verhalten verursacht. Für einen Minderjährigen haftet dessen Elternteil bzw. gesetzlilcher Vormund.
17. Teilnehmer kann sich bei Veranstalter, bei der betreuenden Agentur sowie bei Signal Iduna A. G. über Reiseversicherungsbedingungen informieren.
18. Teilnehmer kann zusätzlich bei Veranstalter eine Reiserücktrittsversicherung erwerben gemäß dem geltenden Tarif.
19. Etweige Beschwerden über die von Veranstalter gelieferten Leistungen soll der Teilnehmer in ein Benastandungsbuch an der Rezeption des Aufenthaltsobjektes eintragen und sich eine Bestätigung im Voucher holen sowie - falls zur Stelle - dem Betreuer miiteilen. Dies ermöglicht eine sofortige Mangelbeseitigung sowie beschleunigt und vereinfacht außerdem etweige, spätere Reklamation. Sollte der Grund zur Beanstandung weiterhin bestehen, so hat der Teilnehmer innerhalb von 15 Tagen nach Ende der Veranstaltung schriftlich über das betreuende Reisebüro an Veranstalter eine Beschwerde einzulegen. Veranstalter nimmt hierzu Stellung und teilt sie dem Teilnehmer über das Reisebüro spätestens 30 Tage nach Eingang der Beschwerde bei Veranstalter.
20. Veranstalter trägt keine Verantwortung für zusätzliche, von lokalen Anbietern veranstaltete Ausflüge, die kein Gegenstand des Anmeldevertrages sind. Etweige Beanstandungen zu solchen Veranstaltungen sind an Ort und Stelle zu klären.
21. Veranstalter trägt keine Verantwortung für Vorgehensweise des Zoll- und Grenzbeamten.
22. Etweige vom Teilnehmer erwartete jedoch nicht eingetragene Vorteile, die nicht in Verbindung mit Veranstaltungszweck und -programm stehen, sind kein Grund für Ansprüche des Teilnehmers auf Genugtuung.
23. Der Teilnehmer hat Vorschriften und Verordnungen des Gastlandes zu beachten sowie den Anordnungen des Betreuers im Aufenthaltobjekt bzw. des Reiseleiters Folge zu leisten.
24. Sollte der Teilnehmer sich zeitweilig von der Reisegruppe entfernen oder im Ausland bleiben, trägt Veranstalter keine Verantwortung für Schäden , die der Teilnehmer während des Fernbleibens erleidet. Ferner hat der Teilnehmer das zeitweilige Verlassen der Gruppe bzw. des Aufenthaltsobjekts sowie das Verbleiben im Aufenthalts dem Reiseleiter bzw. dem Betreuer unverzüglich mitzuteilen. Bleibt das Benachrichtigung aus und Veranstalter entstehen dadurch Kosten, so wird der Teilnehmer mit diesen belastet.
25. Selbstreisender Teilnehmer sollen erforderliche Fahrzeugunterlagen sowie Unterlagen, die bei Abfertigung an Grenzübergängen erforderlich sind, mit sich führen. Selbstreisende Touristen erhalten von Veranstalter Voucher, die sie an der Rezeption des Objektes bzw. dem Betreuer vorzuweisen haben. Wenn der Teilnehmer die im Anmeldevertrag bestimmte Leistungen nicht entgegennimmt und dies auf seine Selbstverschuldung zuzuführen ist, wird von Veranstalter Gebühr erhoben, die den Gegewert der in Zusammenhang mit der Abwicklung stehenden Kosten darstellt und rechnet dazu entsprechende Entschädigung.
26. In Streitfällen werden beide Seiten anstreben, diese gütlich zu entscheiden. Sollte eine Schlichtung nicht mögllich sein, ist allgemeiner Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.
27. Sämtliche von Veranstalter herausgegebene Kataloge, Preislisten und Prospekte sind ein Teil des Anmeldevertrages.
Rechtsgrundlage: Gestetz über touristische Leistungen von 29.08.1997 (Dy. U. Nr. 133 Pos. 884 sowie BGB)
|
|