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WIR VERSICHERN SIE KOSTENLOS BEI UNSEREM VERSICHERUNGSPARTNER "SIGNAL IDUNA" IM VERSICHERUNGSUMFANG "STANDARD". SIE ZAHLEN EINEN BEITRAG NUR DANN (!), WENN SIE DEN VERSICHERUNGSUMFANG AUF "LUX", "BEI CHRONISCHER ERKRANHUNG", "SKI" ODER "RÜCKTRITTSVERSICHERUNG" AUFWERTEN MÖCHTEN. Die unten geschilderte Konditionen gelten gleichermaßen sowohl für Erwachsene als auch Kinder . |
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WAS WIRD VERSICHERT |
HÖHE DER VERSICHERUNGSSUMME |
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bei "STANDARD" |
bei "LUX" |
| Behandlung nach Unfall, Behandlung bei akuter Erkrankung |
20.000,00 EUR |
40.000,00 EUR |
| Unfallfolgen (100% Gesundheitsverlustgrad) |
10.000,00 PLN |
20.000,00 PLN |
| Tod |
5.000,00 PLN |
10.000,00 PLN |
| Reisegepäck |
1.000,00 PLN |
2.000,00 PLN |
| Haftpflichtversicherung |
100.000,00 PLN |
200.000,00 PLN |
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BEITRAGSHÖHE P. PERS. |
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Versicherungsschutzdauer |
bei "STANDARD" |
bei "LUX" |
| bis zu 11 Tagen |
kostenlos |
18,00 EUR |
| bis zu 18 Tagen |
kostenlos |
22,00 EUR |
| bis zu 25 Tagen |
kostenlos |
24,00 EUR |
BEITRAGSHÖHE P. PERS. BEI ZUSÄTZLICH "BEI CHRONISCHER ERKRANKUNG" |
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Versicherungsschutzdauer |
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| bis zu 11 Tagen |
22,00 EUR |
46,00 EUR |
| bis zu 18 Tagen |
41,00 EUR |
83,00 EUR |
| bis zu 25 Tagen |
51,00 EUR |
102,00 EUR |
WAS WIRD VERSICHERT BEI "SKI" |
HÖHE DER VERSICHERUNGSSUMME |
| Bergungskosten |
3 000 EUR |
| Haftpflichtversicherung bei Sachschaden |
2 500 EUR |
| Haftpflichtversicherung bei Personenschaden |
5 000 EUR |
| Ski- oder Snowboardausrüstung |
2 500 EUR |
| WAS KOSTET DIE ZUSATZVERSICHERUNG "SKI" |
3 EUR/TAG |
Die Versicherungspolise wird dem Voucher hinzugefügt.
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DIE BEITRÄGE FÜR "RÜCKTRITTSVERSICHERUNG" (BEI "STANDARD") SOWIE "RÜCKTRITTS- UND TEINAHMEABBRUCHSVERSICHERUNG + KOSTENERSTATTUNG VON UNGENUTZTEN LEISTUNGEN" (NUR BEI "LUX" MÖGLICH) ENTSPRECHEN JEWEILS DEM GEGENWERT VON 2,5 % DES REISEPREISES |
"RÜCKTRITTSVERSICHERUNG" kann spätestens am Tag der Reisepreis-Restzahlung abgeschlossen werden. (Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren AGB). Wann greift "RÜCKTRITTSVERSICHERUNG": - Unfal, verfrühte Geburt, plötzliche Erkrankung oder Tod des Versicherten - wesentlicher Schaden des Versicherten durch Feuer, Naturkatastrofe oder als Folge eines Verbrechens - Unfall, verfrühte Geburt, plötzliche Erkrankung oder Tod eines Angehörigen - Tod, Unfall, verfrühte Geburt oder plötzliche Erkrankung der begleitenden Person.
Wann greift "RÜCKTRITTSVERSICHERUNG" nicht: - permanente oder entchronische Erkrankung, wenn diese bei dem Versicherten oder bei der begleitenden Person vor dem Versicherungsabschluss festgestellt wurden, psychische Störungen, Depressionen, eingeborene Fehler - vorsätzliches Handeln des Versicherten oder der Angehörigen, versuchter oder vollbrachter Suizid oder Verbrechen - Genuß vom Alkohol, Drogen oder anderen Rauschmitteln - Verkehrsunfall, wenn der Versicherte oder Angehörige ein Kraftfahrzeug oder anderes Verkehrsmittel führet ohne amtliche Fahrerlaubnis oder unter Einfluss vom Alkohol oder Rauschmitteln - kriegerische Auseinandersetzung, (Ausnahmezustand), Teilnahme an Straßenschlachten, Aufbegehren, Schlägereien.
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TAGE VOR DER AREISE |
ENTSCHÄDIGUNGSHÖHE |
| bis zu 30 Tagen |
alle Aufwendungen jedoch nicht mehr als 15 % des Reisepreises |
| zwischen 29. und 22. Tag |
alle Aufwendungen jedoch nicht mehr als 20 % des Reisepreises |
| zwischen 21. und 15. Tag |
alle Aufwendungen jedoch nicht mehr als 30 % des Reisepreises |
| zwischen 14. und 8. Tag |
alle Aufwendungen jedoch nicht mehr als 45 % des Reisepreises |
| zwischen 7. und 1. Tag |
alle Aufwendungen jedoch nicht mehr als 55 % des Reisepreises |
| am Anreisetag |
alle Aufwendungen jedoch nicht mehr als 75 % des Reisepreises |
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